NACH OBEN



KOPIERGUTHABEN FÜR CAMPUSKOPIERER VERBRAUCHEN BIS ZUM 31.03.2023!

Alle Campuskopierer werden zum 31.03.2023 außer Betrieb genommen und das Guthaben auf Studierendenausweisen und ServiceCards (nicht personalisiert) kann nicht erstattet werden.


Hier finden Sie die AGB's für die Nutzung des CAMPUSDRUCK. Alle Campuskopierer werden zum 31.03.2023 außer Betrieb genommen. Guthaben wird nicht erstattet und sollte daher bis zu diesem Termin verbraucht werden.

Agb's CAMPUSDRUCK   (96.7 kB)

Wie geht es ohne Campuskopierer weiter?

Studierende können bereits jetzt das Copycenter im Studierenden-Service-Center (SSC E01/219 | Servicezeiten) zum Kopieren, Drucken und Binden nutzen (Weitere Informationen).
Hier können Sie vor Ort Kopien anfertigen, Drucke in Auftrag geben, beziehungsweise im Vorfeld Daten per E-Mail an druckzentrum@ruhr-uni-bochum.de übersenden. Sie können in Bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Fakultäten, Institute und weitere Einrichtungen der RUB können wie derzeit auch schon Daten per E-Mail an druckzentrum@ruhr-uni-bochum.de oder persönlich an das Druckzentrum (UV 01/46 | Servicezeiten) übermitteln. Die Bezahlung erfolgt über Finanzstelle / Rechnung.

Eine weitere Möglichkeit, die sich vor allem für Einrichtungen anbietet, die sich nicht auf dem Campus befinden, ist die Anschaffung eines eigenen Kopierers – als Eigenbeschaffung.